Gültig seit 07.03.2020:

Die Ausbreitung des Coronavirus kann und wird sehr wahrscheinlich Auswirkungen auf noch anstehende bzw. bereits konkreter geplante und organisierte Veranstaltungen u. ä. im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ haben.

Da der Schutz vor Ansteckung und Ausbreitung hohe Priorität hat, gilt Folgendes:

1.)     Zunächst ist bereits bei der Planung von Veranstaltungen zu prüfen, ob diese überhaupt oder an diesem Ort bzw. zu dieser Zeit stattfinden müssen oder evtl. auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden können.

2.)     Soweit es bei bereits konkret geplanten und organisierten Veranstaltungen etc. aufgrund des Coronavirus zu Ausfällen und/oder Unmöglichkeiten der Anreise (z. B. wegen Quarantäne) kommt und Storno-/ oder anderweitige Ausfallkosten entstehen, können diese aufgrund der aktuellen Ausnahmesituation im Rahmen der gewährten Zuwendung aus Bundesmitteln grundsätzlich als zuwendungsfähige Ausgaben anerkannt und abgerechnet werden.

Bitte beachten:

Die konkrete Entscheidung über die Anerkennung und Einordnung der Zuwendungsfähigkeit von solchen Ausgaben steht allein im Ermessen der Bewilligungsbehörde BAFzA.

Dies gilt im Rahmen der Bewilligung insbesondere, soweit die Zuwendungsempfänger*innen die etwaigen Ausgaben nicht aus Eigen- und/oder Drittmitteln aufbringen können (Subsidiaritätsprinzip).

Außerdem sind vorher alle Möglichkeiten einer kostenfreien bzw. kostengünstigen Stornierung in Anspruch zu nehmen, um die anfallenden Ausgaben zu reduzieren. Diese Versuche und die entsprechenden Ergebnisse sind seitens der Zuwendungsempfänger*innen zu dokumentieren und für eine Prüfung (spätestens im Rahmen der Verwendungsnachweise) vorzuhalten. Die letztlich tatsächlich angefallenen Ausgaben sind entsprechend im Verwendungsnachweis darzulegen.