Abschluss des Förderjahres 2025

Mikroprojekte bis 500,00 €

Wichtige Information:

Bitte achten Sie auf die Einreichungsfrist Ihres Antrags mindestens eine Woche, besser zwei Wochen vor Maßnahmebeginn. Grund hierfür ist eine neue Verordnung des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, dass alle Einzelmaßnahmen vor Bewilligung einer inhaltlichen Vorprüfung der Regiestelle im Bundesamt für Familie und Zivilgesellschaftliche Aufgaben durchlaufen müssen und einer Freigabe bedürfen.

Hinweise zur pauschalisierten Festbetragsfinanzierung

Der Mikrofonds richtet sich an den Vorgaben der Festbetragsfinanzierung.

Die Festbetragsfinanzierung ist eine Form der Finanzierung, bei der pauschalisierte Festbeträge ausgezahlt werden, die dann im Sinne der Zielerfüllung der Partnerschaft für Demokratie im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ unter Berücksichtigung der entsprechenden Haupt- und Handlungsziele des jeweiligen Förderjahres im Konsens mit der entstehenden Situations- und Ressourcenanalyse genutzt werden.

Mikroprojekte werden im Rahmen der Festbetragsfinanzierung durch eine Maßnahmenpauschale in Gestalt einer Teilnehmendenpauschale gefördert.

Antragstellung, Durchführung und Abrechnung des Mikroprojekts bis 500,00 €

Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag das ausschlaggebende Dokument ist, wenn es darum geht, Ihr Projekt ausreichend und angemessen zu beurteilen. Der inhaltliche Teil sollte die beantragten Fördermittel legitimieren/nachvollziehbar machen.

Die Antragstellung folgt in der Regel nach vorheriger Rücksprache mit der Koordinierungs- und Fachstelle. Sie erfolgt über einen Antrag für Mikroprojekte:

Nach erfolgreicher Antragstellung mit entsprechender, rechtsverbindlicher Unterschrift wird dieser bei der Koordinierungs- und Fachstelle eingereicht (Achtung: Mit Ihrer Unterschrift willigen Sie der Datenschutzvereinbarung ein):

Stiftung SPI, Herrn Patrick Nikielewski, Mühlenplatz 1, 03130 Spremberg/Grodk

Nach Entscheidung der Koordinierungs- und Fachstelle sowie des federführenden Amtes erhalten Sie einen entsprechenden Bescheid. Herr Nikielewski meldet sich bei Ihnen über die Nachweisbarkeit der Fördersumme, sofern dies nicht bereits in hiesigem Bescheid fixiert wurde.

Anschließend können Sie Ihre Maßnahme entsprechend durchführen. Vergessen Sie bitte nicht, die entsprechenden Mittel abzurufen. Es wird empfohlen, aufgrund der geringen Fördersumme, die entsprechenden Mittel nach Abschluss des Projektes komplett abzurufen:

Hierfür gelten die entsprechenden Regeln des Fördermittelgebers.

Sechs Wochen nach Abschluss Ihres Projekts muss der Verwendungsnachweis bei der Stadt Spremberg/Grodk eingereicht werden. Hierfür steht folgendes Formular zum Sachbericht:

zur Verfügung. Bitte vergessen Sie nicht die entsprechenden Unterlagen, die Ihnen Herr Nikielewski unter Beachtung des Hinweisdokuments zum Nachweis schutzbedürftiger Personen genannt hat, anzuhängen.

Alle hier aufgeführten Formulare können in der Regel auch über die entsprechenden Formularfelder vor der Unterschrift beim federführenden Amt eingereicht werden. Achtung: Diese „Rohfassung“ ersetzt nicht die unterschriebene Fassung.

Folgende Hinweise greifen:

Darüber hinaus greifen folgende Hinweise des Fördermittelgebers im Förderjahr 2026:

Sofern Sie Interesse an einem Cloud-Zugang haben, in der Sie alle Unterlagen unterschrieben der Koordinierungs- und Fachstelle und dem federführenden Amt digital zugänglich machen möchten, wenden Sie sich bitte an die Koordinierungs- und Fachstelle. Bitte beachten Sie, dass Sie dann Dokumente hochladen, aber nicht wieder löschen können. Daher ist es notwendig, die finale Fassung direkt bereitzustellen. Wenn Sie dennoch irrtümlicher Weise ein falsches Dokument hochgeladen haben, wenden Sie sich gern vertrauensvoll an die Koordinierungs- und Fachstelle oder das federführende Amt.

Festbetragsfinanzierte Projekte ab 500,00 €

Achtung, zwingend zu beachten!:

Bitte achten Sie darauf, dass Anträge für Projekte ab 500,00 Euro zwingend mindestens zwei Wochen vor Bündnissitzung, also am 19.01.2026 bei der Partnerschaft eingehen. Grund ist eine neue Verordnung des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, dass Einzelmaßnahmen neben einer Empfehlung durch das Bündnis vor Bewilligung ein inhaltliches Freigabeverfahren der Regiestelle im Bundesamt für Familie und Zivilgesellschaftliche Aufgaben durchlaufen müssen.

Hinweise zur pauschalisierten Festbetragsfinanzierung

Die Festbetragsfinanzierung ist eine Form der Finanzierung, bei der pauschalisierte Festbeträge ausgezahlt werden, die dann im Sinne der Zielerfüllung der Partnerschaft für Demokratie im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ unter Berücksichtigung der entsprechenden Haupt- und Handlungsziele des jeweiligen Förderjahres im Konsens mit der entstehenden Situations- und Ressourcenanalyse genutzt werden.

Der Festbetrag richtet sich in der Regel nach einer

Maßnahmenpauschale, die als Teilnehmenden- und/oder Honorarkraftpauschale

gewährt werden kann.

Antragstellung, Durchführung und Abrechnung des Projektes

Bitte beachten Sie, dass das Antragsformular das entscheidende Formular im Rahmen der Festbetragsfinanzierung ist. Ihre Angaben auf inhaltlicher Ebene müssen stimmig zu den entsprechenden finanziellen Ausgaben sein. Stellen Sie deshalb bitte sicher, dass finanzielle Ressourcen und inhaltliche Ausgestaltung ungefähr in Ihrer Besprechung im Antrag plausibel sind.

Die Antragstellung folgt in der Regel nach vorheriger Rücksprache mit der Koordinierungs- und Fachstelle. Sie erfolgt über einen Antrag für festbetragsfinanzierte Projekte:

Nach erfolgreicher Antragstellung mit entsprechender, rechtsverbindlicher Unterschrift, mit welcher der Träger gleichzeitig unseren Datenschutzbestimmungen vollumfänglich zustimmt, wird dieser bei der Koordinierungs- und Fachstelle eingereicht:

Stiftung SPI, Herrn Patrick Nikielewski, Mühlenplatz 1, 03130 Spremberg/Grodk

Das Formular kann auch über die entsprechenden Formularfelder im Antrag vor der Unterschrift beim federführenden Amt eingereicht werden. Achtung: Diese „Rohfassung“ ersetzt nicht die unterschriebene Fassung.

Nach Bündnissitzung erhalten Sie eine entsprechende Auskunft über Bewilligung oder Ablehnung. Rechtsverbindlich ist der finale Zuwendungsbescheid durch die Stadt Spremberg/Grodk.

Anschließend können Sie Ihre Maßnahme entsprechend durchführen. Vergessen Sie bitte nicht, die entsprechenden Mittel abzurufen:

Hierfür gelten die entsprechenden Regeln des Fördermittelgebers.

Acht Wochen nach Abschluss Ihres Projekts muss der Verwendungsnachweis bei der Stadt Spremberg/Grodk eingereicht werden. Hierfür steht folgendes Formular zum Sachbericht:

und folgendes für den rechnerischen Nachweis zur Verfügung:

Folgende Hinweise greifen:

Darüber hinaus greifen folgende Hinweise des Fördermittelgebers im Förderjahr 2026:

Sofern Sie Interesse an einem Cloud-Zugang haben, in der Sie alle Unterlagen unterschrieben der Koordinierungs- und Fachstelle und dem federführenden Amt digital zugänglich machen möchten, wenden Sie sich bitte an die Koordinierungs- und Fachstelle. Bitte beachten Sie, dass Sie dann Dokumente hochladen, aber nicht wieder löschen können. Daher ist es notwendig, die finale Fassung direkt bereitzustellen. Wenn Sie dennoch irrtümlicher Weise ein falsches Dokument hochgeladen haben, wenden Sie sich gern vertrauensvoll an die Koordinierungs- und Fachstelle oder das federführende Amt.

Finanzierung öffentlichkeitswirksamer Maßnahmen

Hinweise zu Projekten, die spitz abgerechnet werden sollen

Lediglich bei Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit und zusätzliche Reisekosten, die nicht über Pauschalen abgedeckt werden können, greift die altbewährte Spitzabrechnung. Projekte müssen hier im Gegensatz zu festbetragsfinanzierten Projekten zwangsläufig mit Rechnungen und Belege ausgewiesen werden. Auch diese Maßnahmen sollten den Zielen der Partnerschaft gerecht werden. Maximal 20 Prozent der Bundesmittel dürfen spitz abgerechnet werden.

Antragstellung, Durchführung und Abrechnung des Projektes

Folgende Vorgaben greifen bei einer Weiterleitung von Bundesmitteln, bei Direktverausgabungen ist direkt das federführende Amt zu kontaktieren:

Die Antragstellung folgt in der Regel nach vorheriger Rücksprache mit dem federführenden Amt. Sie erfolgt über einen „Sonderantrag“:

Nach erfolgreicher Antragstellung mit entsprechender, rechtsverbindlicher Unterschrift, mit welcher der Träger vollumfänglich unsere Datenschutzbestimmungen anerkennt, kann dieser direkt beim federführenden Amt eingereicht werden:

Stadt Spremberg/Grodk, Projektkoordination „Demokratie leben!“, Herrn Sebastian Kron, Am Markt 1, 03130 Spremberg/Grodk

Das Formular kann auch zur Fristhaltung vor der rechtsverbindlichen Unterschrift beim federführenden Amt eingereicht werden, ersetzt aber nicht die unterschriebene Fassung.

Nach Rückmeldung des federführenden Amtes zum Sachverhalt können Sie Ihr Projekt durchführen. Bitte vergessen Sie nicht Änderungen, die sich in der Projektzeit ergeben beim federführenden Amt (s.kron@stadt-spremberg.de) anzuzeigen.

Vergessen Sie bitte ferner nicht, die entsprechenden Mittel abzurufen:

Hierfür gelten die entsprechenden Regeln des Fördermittelgebers.

Unverzüglich nach Abschluss Ihres Projektes sind Rechnungen und Belege bei der Projektkoordination (siehe oben) einzureichen. Hinzu kommt eine kurze Dokumentation im Rahmen eines Erfolgskontrollberichts:

und folgender Kosten- und Finanzierungsplan zur Verwendungsnachweisprüfung:

Folgende Hinweise greifen:

Darüber hinaus greifen folgende Hinweise des Fördermittelgebers im Förderjahr 2026:

Sofern Sie Interesse an einem Cloud-Zugang haben, in der Sie alle Unterlagen unterschrieben der Koordinierungs- und Fachstelle und dem federführenden Amt digital zugänglich machen möchten, wenden Sie sich bitte an die Koordinierungs- und Fachstelle. Bitte beachten Sie, dass Sie dann Dokumente hochladen, aber nicht wieder löschen können. Daher ist es notwendig, die finale Fassung direkt bereitzustellen. Wenn Sie dennoch irrtümlicher Weise ein falsches Dokument hochgeladen haben, wenden Sie sich gern vertrauensvoll an die Koordinierungs- und Fachstelle oder das federführende Amt.

Mittler- und Handlungsziele der Partnerschaften für Demokratie

Mittler- und Handlungsziele der Partnerschaften für Demokratie im Förderzeitraum 2025 bis 2032

Mittlerziel 1:

Die Partnerschaften konzipieren gemeinsam mit Zielgruppen teilhabeorientierte Maßnahmen und innovative Formate, die das Erleben von demokratischer Selbstwirksamkeit im unmittelbaren Lebensumfeld ermöglichen. Sie tragen auf dieser Weise zum Aufbau von Vertrauen in demokratische Prozesse, Akteur*innen sowie Institutionen bei und vermitteln Wissen und praktische Erfahrungen über die Demokratie und ihre Funktionsweise. Sie aktivieren und befähigen zur Inanspruchnahme von Beteiligungschancen, auch marginalisierte Gruppen. Das Engagement von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen soll dabei besonders Aufmerksamkeit erhalten.

Handlungsziele:

  1. Einwohner*innen sind offen für demokratische Beteiligung.
  2. Einwohner*innen sind informiert über die unterschiedlichen Möglichkeiten der demokratischen Beteiligung.
  3. Einwohner*innen machen positive Erfahrungen in kommunalen oder projektbezogenen partizipativen Prozessen.
  4. Einwohner*innen erwerben im Rahmen der Partizipation Kompetenzen zu demokratischen Aushandlungsprozessen.

Mittlerziel 2:

Die Partnerschaften setzen sich ausdrücklich zum Ziel, in der Breite Unterstützer*innen sowie Bündnispartner*innen zu gewinnen und ihren Resonanzraum auf diese Weise stetig zu erweitern und zu stabilisieren, mit dem Ziel, eine breite lokale Verantwortungsgemeinschaft zu schaffen. Dazu gehört auch, dass sie aktiv die Zusammenarbeit mit relevanten Institutionen und Organisationen von weiteren im Fördergebiet aktiven Programmen mit ähnlicher Zielrichtung suchen. Die Partnerschaften sind zudem aktive Partnerinnen im Verbund mit für sie relevanten und verfügbaren landes- und bundesweiten Akteur*innen der Demokratieförderung.

Handlungsziele:

  1. Alle demokratischen lokalen Akteur*innen sind über das Bündnis informiert und zu Beteiligung eingeladen.
  2. Die Zahl der regelmäßig am Bündnis beteiligten Akteur*innen erhöht sich.
  3. Die Diversität der regelmäßig am Bündnis beteiligten Akteur*innen erweitert sich.
  4. Die am Bündnis beteiligten Akteur*innen stehen öffentlich für demokratische Werte ein.
  5. Die am Bündnis beteiligten Akteur*innen kennen das Konzept der Ambiguitätstoleranz.

Mittlerziel 3:

Die Akteur*innen der Partnerschaft für Demokratie (Leitung der Verwaltung, Federführendes Amt, Koordinierungs- und Fachstelle, Jugendforums, Mitglieder des Bündnisses) sind handlungssicher im Umgang mit lokalen Herausforderungen wie zum Beispiel im Umgang mit rechtspopulistischen und rechtsextremen Akteur*innen sowie deren Aktivitäten.

Handlungsziele:

  1. Akteur*innen verfügen stets über ein aktuelles, lokales Situationswissen.
  2. Akteur*innen kennen unterschiedliche Ansätze zur Adressierung der lokalen Herausforderungen.
  3. Akteur*innen treffen strategische Entscheidungen, die am Bedarf und den verfügbaren Ressourcen ausgerichtet sind.
  4. Akteur*innen passen die Strategie bedarfsorientiert an.
  5. Akteur*innen verfügen über konstruktive Gesprächsführungs- und Konfliktlösungsfähigkeiten.

Mittlerziel 4:

Die Partnerschaften entwickeln einen proaktiven, konstruktiven Umgang mit dem Thema Demokratieskepsis. Sie versuchen, demokratieskeptische Menschen durch teilhabeorientierte Maßnahmen in ihrer jeweiligen Lebenssituation anzusprechen, ihnen Artikulations- und Reflexionsräume zu geben sowie sie zu ermutigen, im Rahmen des demokratischen Rechtsstaates an demokratischen Gestaltungsmöglichkeiten zu partizipieren und darin Selbstwirksamkeit zu erfahren.

Handlungsziele:

  1. Einwohner*innen mit demokratieskeptischen Einstellungen finden im Angebot der Partnerschaft für Demokratie zielgruppengerechte Formate der Erstansprache.
  2. Einwohner*innen mit demokratieskeptischen Einstellungen beteiligen sich über diese Formate an demokratischen Diskursen.
  3. Die demokratische Selbstwirksamkeit von Einwohner*innen mit demokratieskeptischen Einstellungen nimmt zu.
  4. Das Vertrauen von Einwohner*innen mit demokratieskeptischen Einstellungen in die Demokratie nimmt zu.

Mittlerziel 5:

Die Partnerschaften unterstützen Voraussetzungen zur demokratischen Konfliktbearbeitung vor Ort. Dies bedeutet einen Ausbau der Kompetenzen zur Konfliktbearbeitung (zum Beispiel über Weiterbildung und Vernetzung). Sie fördern strukturelle Rahmenbedingungen zur Realisierung einer nachhaltigen, demokratischen Dialog- und Konfliktkultur.

Handlungsziele:

  1. Akteur*innen sind über Konflikte und konstruktive Konfliktlösungsstrategien informiert.
  2. Akteur*innen können Konflikte identifizieren und erkennen ihre Verantwortung in diesem Konflikt.
  3. Akteur*innen nehmen an Angeboten zur Einübung demokratischer Konfliktlösungskompetenzen teil.
  4. Einwohner*innen bringen sich aktiv in Formaten der demokratischen Dialogkultur im Rahmen der Partnerschaft für Demokratie ein.

Mittlerziel 6:

Die Koordinierungs- und Fachstelle sowie das federführende Amt erarbeiten ein eigenes Schutzkonzept. Die Partnerschaft befähigt durch Unterstützung, demokratische zivilgesellschaftliche Akteur*innen dazu, eigene Schutzkonzepte zu entwickeln – insbesondere in Zusammenarbeit mit Sicherheitsbehörden und Beratungsprojekten. Dazu gehört, dass die Partnerschaften gemeinsam mit den oben genannten Akteur*innen für demokratische Gefährdungen sensibilisieren und für Betroffene von demokratie- und menschenfeindlichen Bedrohungen und Übergriffen eintreten.

Handlungsziele:

    1. Kommune, Sicherheitsbehörden und zivilgesellschaftliche Akteur*innen lernen sich in gemeinsamen respektvollen und am Austausch auf Augenhöhe orientierten Formaten kennen und schätzen.
    2. Kommune, Sicherheitsbehörden und zivilgesellschaftliche Akteur*innen machen ihre Zusammenarbeit zum Schutz von demokratisch Engagierten in der Öffentlichkeit transparent.
    3. Kommune, Sicherheitsbehörden und zivilgesellschaftliche Akteur*innen erarbeiten präventive Handlungsstrategien.
    4. Staatliche und zivilgesellschaftliche Akteur*innen handeln kompetent beim Schutz von engagierten Menschen und zu Fragen der Sicherheit in ihrer jeweiligen Zuständigkeit.
    5. Betroffene haben Zugang zu Informations- und Unterstützungsangeboten im Rahmen der Partnerschaft für Demokratie.

entnommen der Richtlinien des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (2025)

Aktueller Sachstand zur Situations- und Ressourcenanalyse

Aktueller Sachstand zur Situations- und Ressourcenanalyse

Dieser Abschnitt der Unterseite „Förderung“ soll über die zu entstehende Situations- und Ressourcenanalyse informieren:

Die Sozialraumanalyse, die durch die Stadt Spremberg/Grodk in Auftrag gegeben wurde und von der Sie ggf. erfahren haben, ersetzt nicht die Situations- und Ressourcenanalyse im Rahmen der Partnerschaften für Demokratie. In der Bündnissitzung vom 02.12.2025 wurde ein Anbieter gewählt. Demnächst erfolgen erste Absprachen zum Entwicklungskonzept.

Bei Fragen rund um die Finanzierung Ihres Projektes wenden Sie sich gern an das federführende Amt.

Die Projektkoordination/das federführende Amt ist außerdem Ansprechpartner, wenn Sie Herausforderungen im Zuge Ihrer Projektumsetzung wahrnehmen, welche Sie der Qualitätssicherung des Förderprogramms zugehörig vermuten. Ferner kann der Kontakt gesucht werden, wenn Sie Anliegen rund um eine Mitgliedschaft im Bündnis teilen möchten.

    Partnerschaft für Demokratie
    Stadt Spremberg/Grodk
    Projektkoordination/federführendes Amt
    Herrn S. Kron
    Am Markt 1
    03130 Spremberg/Grodk

    03563 340151