Festbetragsfinanzierte Projekte ab 500,00 €
Hinweise zur pauschalisierten Festbetragsfinanzierung
Die Festbetragsfinanzierung ist eine Form der Finanzierung, bei der pauschalisierte Festbeträge ausgezahlt werden, die dann im Sinne der Zielerfüllung der Partnerschaft für Demokratie im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ unter Berücksichtigung der entsprechenden Haupt- und Handlungsziele des jeweiligen Förderjahres im Konsens mit der entstehenden Situations- und Ressourcenanalyse genutzt werden.
Der Festbetrag richtet sich in der Regel nach einer
Maßnahmenpauschale, die als Teilnehmenden- und/oder Honorarkraftpauschale
gewährt werden kann.
Antragstellung, Durchführung und Abrechnung des Projektes
Bitte beachte, dass das Antragsformular das entscheidende Formular im Rahmen der Festbetragsfinanzierung ist. Deine Angaben auf inhaltlicher Ebene müssen stimmig zu den entsprechenden finanziellen Ausgaben sein. Stelle deshalb bitte sicher, dass finanzielle Ressourcen und inhaltliche Ausgestaltung ungefähr in deiner Besprechung im Antrag plausibel sind.
Die Antragstellung folgt in der Regel nach vorheriger Rücksprache mit der Koordinierungs- und Fachstelle. Sie erfolgt über einen Antrag für festbetragsfinanzierte Projekte:
Nach erfolgreicher Antragstellung mit entsprechender, rechtsverbindlicher Unterschrift wird dieser bei der Koordinierungs- und Fachstelle eingereicht:
Stiftung SPI, Herrn Patrick Nikielewski, Mühlenplatz 1, 03130 Spremberg/Grodk
Das Formular kann auch über die entsprechenden Formularfelder im Antrag vor der Unterschrift beim federführenden Amt eingereicht werden. Achtung: Diese „Rohfassung“ ersetzt nicht die unterschriebene Fassung.
Nach Bündnissitzung erhälst du eine entsprechende Auskunft über Bewilligung oder Ablehnung. Rechtsverbindlich ist der finale Zuwendungsbescheid durch die Stadt Spremberg/Grodk.
Anschließend kannst du deine Maßnahme entsprechend durchführen. Vergiss bitte nicht, die entsprechenden Mittel abzurufen:
Hierfür gelten die entsprechenden Regeln des Fördermittelgebers.
Acht Wochen nach Abschluss deines Projekts muss der Verwendungsnachweis bei der Stadt Spremberg/Grodk eingereicht werden. Hierfür steht folgendes Formular zum Sachbericht:
und folgendes für den rechnerischen Nachweis zur Verfügung:
Folgende Hinweise greifen:
- Hinweisdokument zum Verwendungsnachweis
- Teilnehmendenliste (Vordruck) – Der Projektträger verpflichtet sich die Originalnachweise der Maßnahmenpauschale in jedem Fall für fünf bis bestenfalls acht Jahre aufzubewahren.
- Hinweisdokument zum Nachweis schutzbedürftiger Personen
Darüber hinaus greifen folgende Hinweise des Fördermittelgebers im Förderjahr 2025:
- Förderrichtlinie des Bundesprogramms
- Zuwendungsfähige Ausgaben bei Festbetragsfinanzierung
- Allgemeine Nebenbestimmungen
- Neutralitätsgebot
- Umgang mit öffentlichkeitswirksame Maßnahmen
Anträge dürfen noch bis zum 18.11.2025 eingereicht werden.
Projekte via Spitzabrechnung
Hinweise zu Projekten, die spitz abgerechnet werden sollen
Lediglich bei Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit, die nicht über Pauschalen abgedeckt werden können, greift die altbewährte Spitzabrechnung. Projekte müssen hier im Gegensatz zu festbetragsfinanzierten Projekten zwangsläufig mit Rechnungen und Belege ausgewiesen werden. Auch diese Maßnahmen sollten den Zielen der Partnerschaft gerecht werden. Maximal 20 Prozent der Bundesmittel dürfen spitz abgerechnet werden.
Antragstellung, Durchführung und Abrechnung des Projektes
Die Antragstellung folgt in der Regel nach vorheriger Rücksprache mit der Koordinierungs- und Fachstelle. Sie erfolgt über einen „Sonderantrag“:
Nach erfolgreicher Antragstellung mit entsprechender, rechtsverbindlicher Unterschrift kann dieser direkt beim federführenden Amt eingereicht werden:
Stadt Spremberg/Grodk, Projektkoordination „Demokratie leben!“, Herrn Sebastian Kron, Am Markt 1, 03130 Spremberg/Grodk
Das Formular kann auch zur Fristhaltung vor der rechtsverbindlichen Unterschrift beim federführenden Amt eingereicht werden.
Nach Rückmeldung des federführenden Amtes zum Sachverhalt kannst du dein Projekt durchführen. Bitte vergiss nicht Änderungen, die sich in der Projektzeit ergeben beim federführenden Amt (s.kron@stadt-spremberg.de) anzuzeigen.
Vergiss bitte nicht, die entsprechenden Mittel abzurufen:
Hierfür gelten die entsprechenden Regeln des Fördermittelgebers.
Unverzüglich nach Abschluss deines Projektes sind Rechnungen und Belege bei der Projektkoordination (siehe oben) einzureichen. Hinzu kommt eine kurze Dokumentation im Rahmen eines kurzen Erfolgskontrollberichts:
und folgender Kosten- und Finanzierungsplan zur Verwendungsnachweisprüfung:
Folgende Hinweise greifen:
Darüber hinaus greifen folgende Hinweise des Fördermittelgebers im Förderjahr 2025: